Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Es besteht aus einem
Ortsgerichtsvorsteher und mindestens 4 Ortsgerichtsschöffen.
Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend
aufgezählt:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von
Grundstücksgrenzen
- Schätzungen (-Gebäude)
Ortsgerichtsvorsteher in Körle ist Herr Dirk Sohl Tel.
05665/949815.